Grundlagen
Effektiver Jahreszins: die einzige Zahl, die zählt
Zwei Angebote, gleicher Betrag, gleiche Laufzeit – und trotzdem hunderte Euro Unterschied. Der Grund steht im Kleingedruckten, und er heißt effektiver Jahreszins.
Sollzins und Effektivzins
Der Sollzins ist der reine Preis für das geliehene Geld. Er sieht in der Werbung gut aus, weil er nichts über Nebenkosten sagt. Der effektive Jahreszins dagegen enthält alle Kosten, die der Kredit zwingend mit sich bringt: Bearbeitungsentgelte, die Art der Zinsverrechnung, den Zeitpunkt der Auszahlung und der Ratenzahlung. Er ist in der gesamten EU einheitlich nach der Verbraucherkreditrichtlinie berechnet und muss in jedem Angebot stehen.
Nur der effektive Jahreszins macht zwei Angebote vergleichbar. Steht in einem Angebot ein Sollzins von 3,5 % und in einem anderen ein Effektivzins von 3,9 %, wissen Sie noch nichts – erst der Effektivzins des ersten Angebots erlaubt den Vergleich.
Das repräsentative Beispiel
Banken dürfen mit einem Zins „ab" werben, müssen aber ein repräsentatives Beispiel nennen: den Zinssatz, den mindestens zwei Drittel der Kundinnen und Kunden tatsächlich erhalten. Dieser Wert ist realistischer als der Lockzins, den nur Menschen mit sehr guter Bonität bekommen. Wenn Sie ein Angebot lesen, suchen Sie zuerst das repräsentative Beispiel – und dann Ihren persönlichen Effektivzins, den Sie nach der Konditionsanfrage erhalten.
Bonitätsabhängige Zinsen
Die meisten Konsumentenkredite sind bonitätsabhängig verzinst: Wer als sicherer gilt, zahlt weniger. Deshalb ist eine Konditionsanfrage über einen Vergleich sinnvoll – Sie sehen Ihren persönlichen Zins bei mehreren Banken, ohne dass die Anfrage Ihre Bonität belastet. Wie diese Bewertung zustande kommt, erklärt der Ratgeber Bonität.
Was ein Prozentpunkt kostet
Ein Beispiel mit 8.000 Euro über 48 Monate:
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Die Rate unterscheidet sich um wenige Euro, die Gesamtkosten um mehr als tausend. Genau deshalb lohnt der Vergleich – und genau deshalb sollte die Rate nicht das einzige Kriterium sein.
Restschuldversicherung: nicht im Effektivzins
Eine Restschuldversicherung ist freiwillig, und ihre Kosten sind deshalb nicht im effektiven Jahreszins enthalten. Wird sie Ihnen angeboten, rechnen Sie sie auf den Zins um: Bei kleineren Krediten verteuert sie den Kredit oft um mehrere Prozentpunkte. Für einen Kredit über 8.000 Euro ist sie in aller Regel nicht sinnvoll.
In einer Minute prüfen
Nehmen Sie aus jedem Angebot drei Zahlen: effektiver Jahreszins, Laufzeit, Gesamtbetrag. Sind Betrag und Laufzeit gleich, gewinnt der niedrigere Effektivzins. Sind sie unterschiedlich, gewinnt der niedrigere Gesamtbetrag bei einer Rate, die Sie tragen können – mehr dazu im Ratgeber Laufzeit und Rate.