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Kredit und Folgekostenversicherung

Wer eine Schönheitsoperation finanziert, plant mit einer festen Rate. Was in dieser Planung meist fehlt: der Fall, dass der Eingriff nicht so ausgeht wie erhofft.

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Das Szenario

Sie finanzieren eine Brustvergrößerung über 7.500 Euro, Laufzeit 48 Monate, Rate rund 175 Euro. Acht Monate nach dem Eingriff bildet sich eine Kapselfibrose, das Implantat muss gewechselt werden. Kosten der Nachoperation: 5.000 bis 8.000 Euro. Die Krankenkasse lehnt ab. Die Klinik bietet Kulanz an, aber keine kostenlose Revision. Sie zahlen jetzt zwei Dinge: die Rate für den Kredit und die Rechnung für die Korrektur.

Das ist kein konstruierter Fall. Komplikationen nach ästhetischen Eingriffen sind nicht häufig, aber sie sind teuer – und sie treffen genau die Menschen, die den Eingriff nicht aus der Portokasse bezahlt haben.

Warum die Krankenkasse nicht zahlt

Gesetzliche Krankenversicherungen sind in den meisten europäischen Ländern nicht verpflichtet, Folgekosten medizinisch nicht notwendiger Eingriffe zu tragen. In Deutschland dürfen sie Versicherte nach § 52 Abs. 2 SGB V sogar an den Kosten beteiligen, wenn eine Erkrankung Folge einer ästhetischen Operation ist. In den Niederlanden schließt die Basisverzekering solche Behandlungen ausdrücklich aus; in Österreich, Frankreich, Italien und Spanien gelten ähnliche Regeln, teils mit Unterschieden im Detail. Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen enthalten in aller Regel denselben Ausschluss.

Der Punkt ist überall gleich: Wer den Eingriff freiwillig gewählt hat, trägt das Risiko seiner Folgen selbst.

Was eine Folgekostenversicherung leistet

Eine Folgekostenversicherung – auch Komplikationsversicherung genannt – übernimmt die Behandlungskosten, wenn nach einem ästhetischen Eingriff eine Komplikation auftritt: Nachoperationen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, teils auch Verdienstausfall und Rücktransport aus dem Ausland. Sie wird vor dem Eingriff abgeschlossen und gilt für einen bestimmten Zeitraum danach, je nach Tarif ein bis mehrere Jahre. Die Beiträge liegen je nach Eingriff und Anbieter bei wenigen Euro bis einigen Dutzend Euro im Monat.

Wichtig sind die Bedingungen: Welche Komplikationen sind abgedeckt, gibt es einen Selbstbehalt, wie lange gilt der Schutz, sind auch Eingriffe im Ausland versichert? Ein unabhängiger Vergleich der Anbieter nach genau diesen Kriterien steht auf Folgekostenversicherung-Vergleich.com; dort hat ein Aktuar die Versicherungsbedingungen der Anbieter nebeneinandergelegt.

Kredit und Versicherung zusammen denken

Rechnen Sie den Beitrag zur Folgekostenversicherung in Ihre monatliche Belastung ein, bevor Sie die Kreditrate festlegen. Bei einer Rate von 175 Euro und einem Versicherungsbeitrag von 15 Euro sind das 190 Euro – das ist der Betrag, den Ihre Haushaltsrechnung tragen muss. Umgekehrt: Wer 190 Euro tragen kann, sollte nicht 190 Euro Kreditrate wählen und die Absicherung weglassen.

Die Restschuldversicherung, die Banken zum Kredit anbieten, ist übrigens etwas anderes: Sie zahlt die Kreditrate bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod – nicht die Behandlung einer Komplikation. Für die Frage, wer die Nachoperation bezahlt, hilft sie nicht.

Der Partner: beautyprotect

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beautyprotect ist eine Folgekostenversicherung, die speziell für ästhetische Eingriffe entwickelt wurde. Sie wird von Ärzten und Kliniken in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien und den Niederlanden angeboten und kann auch direkt abgeschlossen werden. Für Behandlungen bei Lipödem gibt es mit lipo-protect ein eigenes Angebot. Ob und welcher Tarif zu Ihrem Eingriff passt, erfahren Sie dort – nicht bei uns.

Quellen